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Neues Gesetz macht E-Rechnung zur Pflicht ab 2025

Aktuelles von Sartissohn
Der Bundesrat hat kürzlich die Einführung des Wachstumschancengesetzes genehmigt, ein Schritt, der bedeutende Veränderungen für die Rechnungsstellung in Deutschland mit sich bringt.

Der Bundesrat hat kürzlich die Einführung des Wachstumschancengesetzes genehmigt, ein Schritt, der bedeutende Veränderungen für die Rechnungsstellung in Deutschland mit sich bringt. Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für alle Unternehmen im B2B-Sektor verpflichtend. Dies markiert den Beginn einer neuen Ära der Digitalisierung und Effizienz.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Ab 2025 müssen alle deutschen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Dies gilt für alle geschäftlichen Transaktionen zwischen Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind. Die traditionellen Papierrechnungen sowie elektronische Rechnungen, die nicht den neuen Standards entsprechen, werden dann als „sonstige Rechnungen“ klassifiziert. Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung, zum Beispiel, wird nicht mehr den Anforderungen einer E-Rechnung genügen.

Unterstützung durch Sartissohn GmbH

Die Sartissohn GmbH unterstützt Ihr Unternehmen bei dieser Umstellung. Unsere Softwarelösungen sind konform mit den neuen Anforderungen und bieten neben der technischen Ausstattung auch umfassende Beratung und Support.

 

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